BGH versalzt Maggi die Märchensuppe

- Pressemeldung

In der aktuellen Ausgabe der Lebensmittel Zeitung vom 24.11.2017 (S.22) wurde Maren Wahler zur „Märchensuppe“-Entscheidung des BGH interviewt.

Das Gericht entschied, dass nicht entscheidend sei, ob der Durchschnittsverbraucher die Angabe „mild gesalzen“ gedanklich mit „natriumarm/kochsalzarm“ oder mit einem reduzierten Anteil, also im Sinne „weniger gesalzen“ gleichsetze, da in beiden Fällen ein Verstoß gegen die HCVO vorläge.

Der BGH bestärkt in diesem Urteil in Bezug auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben das hohe Informationsinteresse des Verbrauchers. Zugleich lockert er aber die unternehmerische Gestaltungsfreiheit, solange in der Werbung die unterschiedliche Menge des Nährstoffes für den Verbraucher eindeutig nachvollzogen werden kann. Eine Nennung des Referenzproduktes ist hingegen nicht erforderlich.

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