Platform-to-Business-Verordnung: Neue Regelungen für Amazon und andere Handelsplattformen

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Die bereits letzten Sommer in Kraft getretene und ab 12.07.2020 geltende Platform-to-Business-Verordnung („P2B-Verordnung“) soll angesichts einer wachsenden Abhängigkeit von (oftmals kleinen) Unternehmen von Online-Vermittlungsdiensten und der damit häufig einhergehenden größeren Verhandlungsmacht der Plattformen unlauteren Verhaltensweisen vorbeugen sowie Transparenz und Vertrauen in die Online-Plattformwirtschaft sicherstellen.

Plattformen haben für den elektronischen Geschäftsverkehr viele Vorteile: für Unternehmen bieten sie die Möglichkeit, ihre Waren zu vertreiben, ohne hierfür ein eigenes Shopsystem aufgebaut zu haben, für die Verbraucher bedeuten Plattformen vor allem eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen. Da gewerbliche Nutzer, insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, die Verbraucher erreichen wollen, zunehmend auf Online-Vermittlungsdienste angewiesen sind und von diesen Diensten abhängig werden, ist es wichtig, dass die Unternehmen den Plattformen vertrauen können. Die häufig größere Verhandlungsmacht der Plattformen ermöglicht ihnen gegen das Gebot von Treu und Glauben und gegen den redlichen Geschäftsverkehr zu handeln. Auch wenn die P2B-Verordnung speziell die Beziehung zwischen Plattform und dem gewerblichen Nutzer regelt, sind nicht nur die legitimen Interessen der Unternehmen, die die Dienste der Plattformen nutzen, betroffen,  sondern indirekt auch die Verbraucher, sodass Transparenz hier besonders wichtig ist.

Gerade angesichts der aktuellen Vorwürfe der Europäischen Kommission gegenüber Amazon sind die neuen Regelungen von besonderer Relevanz. Amazon steht im Verdacht, u.a. Verkaufsdaten seiner Marketplace-Verkäufer auszuwerten und diese zu nutzen, um eigene Produkte in gewinnträchtigen Bereichen auf den Markt zu bringen. Auch Apple soll, nach einer von Spotify erhobenen Beschwerde, seine eigenen Dienste im App-Store gegenüber den Diensten von Drittanbietern bevorzugen. In solchen Fällen können die Transparenzpflichten, die von der P2B-Verordnung aufgestellt werden die gewerblichen Plattformnutzer in die Lage versetzen, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um zivilrechtliche Mittel bei Kartellrechtsverstößen zu ergreifen.

Der Anwendungsbereich der P2B-Verordnung umfasst jedoch nicht nur Amazon, sondern weitaus mehr Plattformen, nämlich auch App-Stores, Reise-, Immobilienvermittlungs-, Hotelbuchungs- und Vergleichsportale, soziale Netzwerke etc. Daneben sind auch Regelungen für Online-Suchmaschinen enthalten.

Ab 12.07.2020 müssen die Plattformen unter anderem ihre AGB entsprechend den Transparenzanforderungen anpassen sowie die gewerblichen Nutzer darüber informieren. Zudem müssen insbesondere auch interne Beschwerdemanagementsysteme eingerichtet werden, sodass im Falle von Verstößen zunächst die Einleitung von Beschwerde- und Mediationsverfahren in Betracht gezogen werden können.

Sollten Sie zu den neuen Regelungen der P2B-Verordnung weitergehende Informationen wünschen,  fordern Sie gerne das Client Memorandum unserer Kollegin Rechtsanwältin Cilia Krutz unter c.krutz@klinkert.pro an.







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