Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) von Partner Johannes Zindel erstritten

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Anbieter geschlossener Immobilienfonds und eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind keine Mitbewerber im Sinne des UWG.

Dies entschied der BGH am 26.01.2017 in einem Grundsatzurteil (Az.: I ZR 217/15), dessen Entscheidungsgründe auch an diesem Tage veröffentlicht wurden. Die von Klinkert Rechtsanwälte PartGmbB um Partner Johannes Zindel und Rohnke Winter (BGH-Vertretung) erstrittene Entscheidung ist auch deshalb bemerkenswert, weil der BGH die Gelegenheit nutzt, um auch – gar nicht vor ihm anhängige – Entscheidungen von Instanzgerichten zu kritisieren. Das Urteil ist hier abrufbar: https://lnkd.in/gMPcdsb







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