Wirtschaftsstrafrecht aktuell: Kritik am Entwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts erreicht die Politik

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Schon der im letzten Herbst vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellte Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ hat heftige Kritik von Experten und Verbänden ausgelöst.

Während die Reaktion der betroffenen Unternehmen relativ verhalten ausfiel – wer will schon dadurch auffallen, dass er nicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität eintritt – , stieß der Entwurf insbesondere in der Wissenschaft und Anwaltschaft auf Ablehnung. Angesichts der breiten Diskussionen, die der Entwurf auslöste, bemerkenswert war es daher, dass der im Juni als „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ vorgelegte Entwurf durch das Kabinett ohne nennenswerte Veränderungen gebilligt wurde. „Endlich!“, wird man daher sagen dürfen, „Endlich hat die Kritik an und die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts die Ebene der Politik und des Parlaments erreicht“.

So hat der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach in einem – ohne Ansehung von Person und Parteizugehörigkeit – lesenswerten Beitrag, der in der letzten Woche in der FAZ zu lesen war, knapp und deutlich beschrieben, warum die Idee eines Unternehmensstrafrecht ein Irrweg ist: „Leidtragende einer Sanktion sind am Ende immer nur die Unbeteiligten, die Gesellschafter, die Aktionäre und die Belegschaft“, nicht aber diejenigen, die den Regelverstoß, der zu einer Unternehmenssanktion führt, zu verantworten haben. Schuld im strafrechtlichen Sinne tragen, wie Biesenbach zutreffend ausführt, nicht Verbände, sondern Menschen. „Societas delinquere non potest“ heißt das in der Sprache des juristischen Oberseminars. Oder einfacher ausgedrückt: Wer dem Dackel das Männchen-machen beibringen will, ist nicht gut beraten, seine Katze zu prügeln. Außer Biesenbach scheinen das auch andere erkannt zu haben, denn auch in anderen Bundesländern regt sich Widerstand. Es dürfte also spannend werden in der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates morgen.





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