Wirtschaftsstrafrecht aktuell: Vortrag zum Unmittelbarkeitsprinzip im „modernisierten“ Strafverfahren am 13. November 2020

- Lecture

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dr. Ricarda Schelzke, beim 37. Herbstkolloquium 2020 der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins am 13. November 2020 einen Vortrag zum Unmittelbarkeitsprinzip halten wird.

Mit dem Unmittelbarkeitsprinzip verbinden die Beteiligten des Strafprozesses die Erwartung, dass die Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht selbst erfolgt (formelle Unmittelbarkeit) und das Urteil auf zuverlässige Beweismittel und damit auf die richtige Tatsachengrundlage gestützt wird (materielle Unmittelbarkeit).

Ricarda Schelzke wird anhand der folgenden aktuellen Verfahrenskonstellationen darstellen, wie man vor dem Hintergrund des Unmittelbarkeitsprinzips verteidigen könnte:

  • Vorführung der Videoaufzeichnung der Vernehmung eines erwachsenen Verletzten
  • Verlesung eines Interviewprotokolls aus einer internen Untersuchung
  • Beabsichtigte Verlesung von Unternehmensauskünften im Kartellbußgeldverfahren

Im Rahmen der jeweiligen Verfahrenskonstellation wird sie zunächst die geltende (bzw. im Falle der dritten Konstellation: beabsichtigte) Rechtslage darstellen und anschließend erläutern, welche Entscheidung die Verteidigung in der jeweiligen Verfahrenskonstellation treffen könnte. Dabei wird sie zum einen nach dem Gedanken des materiellen Unmittelbarkeitsprinzips untersuchen, ob in der betrachteten Konstellation ein gefiltertes oder gar verändertes und damit unzuverlässiges Beweismittel genutzt werden würde. Zum anderen wird sie am Zweck des formellen Unmittelbarkeitsprinzips messen, ob die Verteidigung, wenn der Zeuge schon nicht in der Hauptverhandlung vernommen wird, ausreichend Möglichkeit hatte, den Zeugen zuvor mit der Beweislage zu konfrontieren. 





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