Know-how-Schutz / Geheimnisschutz

Die Patentierung von Erfindungen ist immer mit einer Offenbarung  verbunden. Um ihre Entwicklungen geheim zu halten, entscheiden sich viele Unternehmen, dieses Wissen  als Betriebsgeheimnis zu schützen. Betriebsgeheimnisse sind jedoch durch Betriebsspionage oder Geheimnisverrat bedroht.

Dieser Bedrohung können Sie wirksam begegnen.  Wir bei Klinkert schützen Ihre Betriebsgeheimnisse durch

  • schnelles, effektives Vorgehen schon beim ersten Verdacht von Geheimnisverrat oder Betriebsspionage;
  • kombinierte Maßnahmen durch zivilrechtliche Verfahren (zur Beweisverschaffung, Erwirkung von Verwertungs- und Mitteilungsverboten, auch im einstweiligen Rechtsschutz) und durch Anstoß und Begleitung von Strafverfahren ;
  • Weiterverfolgung mit zivilen Hauptsacheverfahren zur Folgen- und Schadensbeseitigung und Vertretung des geschädigten Mandanten als Nebenkläger im Strafverfahren;
  • grenzübergreifende Verfahren, die wir als Lead Counsel mit unserem praxiserprobten Netzwerk ausländischer spezialisierter Kanzleien zentral koordinieren;
  • langjährige Verhandlungs- und Prozesserfahrung. Klinkert-Anwälte führten erstmals im Bereich der Betriebsspionage bei einem Prozess vor deutschen Gerichten ein Discovery-Verfahren in den USA zur Verwendung in ausländischen Prozessen nach 28 USC § 1782 durch. Ebenso setzten wir als eine der ersten Kanzleien diese Rechtsbehelfe bei der Verletzung von Betriebsgeheimnissen in vergleichbaren Maßnahmen in Frankreich, den Niederlanden und Italien ein.

Stichworte

Betriebsgeheimnis, Betriebsspionage, Discovery-Verfahren, Geheimnisverrat, Lead Counsel, Mitteilungsverbot, Patentierung, Patentrecht, Verwertungsverbot, Know-how, Vertraulichkeit