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Prof. Dr. Stefan Kirsch, Fachanwalt für Strafrecht, genießt einen exzellenten Ruf in der Beratung und Verteidigung von Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Er verfügt darüber hinaus über eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung im Revisions- und Internationalen Strafrecht. So ist er in drei Verfahren als Verteidiger vor dem Internationalen Jugoslawiengerichtshof (JStGH) in Den Haag sowie in einem weiteren Verfahren vor dem Ruandastrafgerichtshof (RStGH) in Arusha aufgetreten. Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehören neben den klassischen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts wie Betrug, Untreue und Korruption vor allem komplexe Verfahren aus den unterschiedlichsten Bereichen des Nebenstrafrechts.
Vor seinem Wechsel zu Klinkert Rechtsanwälte war Herr Prof. Dr. Kirsch seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1997 im Büro HammPartner Rechtsanwälte tätig. Herr Prof. Dr. Kirsch ist Honorarprofessor an der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Er ist mehrfach als Sachverständiger in Projekten u.a. des Human Rights Institute (HRI) der International Bar Association und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) tätig gewesen und Mitglied im Beirat der "International Criminal Law Review".
Bei der Wahrnehmung wirtschaftsstrafrechtlicher Mandate ist in der Regel eine öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden. Und auch dann, wenn Mandate unvermeidlich bereits zum Thema der Presse wurden, ist es nicht im Interesse des Mandanten, diese auf der Website seiner Anwälte erneut veröffentlicht zu sehen. Wir verzichten deshalb darauf, im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts Mandate, auch die öffentlich ohnehin bekannten, zu nennen.