Wirtschaftsstrafrecht: Gastbeitrag von Prof. Dr. Stefan Kirsch zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität

- Press Report

Prof. Dr. Stefan Kirsch übt auf FAZ.net Kritik am Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität.

Prof. Dr. Stefan Kirsch hat sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität bereits im August 2019 in einem Gastbeitrag auf faz.net beschäftigt. Er stellt dabei zunächst dar, dass es in der Praxis schon längst in Deutschland ein „Unternehmensstrafrecht“ gebe und es dieses Gesetzes daher eigentlich nicht bedürfte.

Neben dieser grundsätzlichen Kritik bemängelt er vor allem, dass der Entwurf von einem fragwürdigen Anwaltsbild ausgehe. Mit Verweis darauf will der Gesetzesentwurf unter anderem begründen, dass Aufzeichnungen und Unterlagen im Gewahrsam von Rechtsanwälten (und anderen Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten) in Zukunft beschlagnahmt werden dürfen, wenn der betroffene Mandant (oder Patient) kein Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte und Ärzte zwar zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, aber ihre Unterlagen regelmäßig beschlagnahmt werden können.

Diese Kritik trifft gleichermaßen den nun als Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft veröffentlichten Entwurf. Die Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Kirsch, die Anlass zum Nachdenken gibt, findet sich hier:

https://www.faz.net/einspruch/exklusiv/entwurf-zum-unternehmensstrafrecht-affront-fuer-verteidiger-16352605.html





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